Das LBA hat noch einige Anpassungen des Flughandbuches gefordert. So ging es um die Formulierung im Kapitel 1 zum Betrieb als Einzelstück in der Kategorie „Beschränkte Sonderklasse“, den Umgang mit Lufttüchtigkeitsanweisungen (LTA/AD), und die Einschränkungen bei der SLPC-Software in Kapitel 7 in Verbindung der Betriebsgrenze RPM 5500. Nach Rücksprache mit RS-Flightsystem stellte sich aber heraus, dass das Ändern der Red Line von 5800 auf 5500 nicht so einfach möglich wäre und spätestens bei Dynon nicht umsetzbar wäre. Ich konnte dann eine Formulierung finden, die die Einschränkung deutlich macht und akzeptiert wurde. Auch im Kapitel 9 habe ich jetzt verdeutlicht, dass, wenn tatsächlich ein Gesamtrettungssystem eingebaut werden sollte, dies erst wieder zugelassen werden muss. Ich hatte nur die Vorbereitung zum Einbau beschrieben gehabt (hintere Seile und Verstärkungen).
Im Kapitel 8 habe ich die Überholungsintervalle hinzugefügt, von denen ich dachte, dass das erst im AMP geregelt werden würde.
Ein Punkt war aber noch zu knacken. Die geforderte Einschränkung auf Treibstoff mit weniger als 1% Ethanol wollte ich nicht Folge leisten. Meine Begründung war so, dass Rotax E10 explizit im SI-912 i-001 einschließt und auch SlingAircraft, vormals TAF, in ihrem POH (Pilots Operating Handbook) E10 ebenso als Treibstoff einschließt. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich mit E10 nochmals einen Fuel Vapor Testflug machen sollte.
Aber das Flughandbuch ist jetzt so in Ordnung und wird akzeptiert werden. Ich konnte es heute per Email schicken.















