Nachdem mir das LBA mitgeteilt hat, dass das Nachfliegen nicht mehr vor dem 20.02.2026 stattfinden kann, musste ich die erneute Beantragung einer VVZ wieder in Angriff nehmen. Hierfür ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nötig. Für diese muss eine Überprüfung des Flugzeuges durchgeführt werden, die mit Ausstellung eines Befund- und Arbeitsberichts bescheinigt wird. Dies konnte heute erledigt werden.