2026-10-03 Hoheitszeichen vom beweglichen Seitenruder auf das feste Leitwerk geändert

Als ich mein Hoheitszeichen am Seitenruder anbrachte, wusste ich nichts von der Vorschrift, dass das Hoheitszeichen nicht an beweglichen Teilen angebracht werden dürfen. Das habe ich erst auf der AERO bei einem Gespräch mit LBA Leuten erfahren. Nachdem das Hoheitszeichen jetzt schon mal angebracht war, versuchte ich es mit einem Antrag auf Ausnahmegenehmigung. Das LBA hat mir aber mit Email vom 26.06.2026 mitgeteilt, dass sie meinem Antrag auf Ausnahmegenehmigung für die Anbringung des Hoheitszeichen auf dem Seitenruder nicht stattgeben. Daraufhin habe ich heute die aufgeklebten Hoheitszeichen vom Ruder entfernt und neue auf den Stabilisator geklebt. Die gemachten Fotos habe ich sofort ans LBA geschickt. Ich hoffe, sie sind jetzt mit dem Ergebnis zufrieden.