Das LBA hat bei meinem Antrag auf Zulassung jetzt noch die Versicherungsbestätigung beanstandet. Als ich die Versicherung abgeschlossen hatte, war eigentlich nicht recht klar, welche Werknummer mein Flieger denn hat. Einerseits heißt es, dass es sich bei jedem Eigenbau um ein Einzelstück handeln würde, und damit die Werknummer „1“ sei. Deshalb habe ich meine Sling auch als Sling 2-255k bezeichnet. Ich habe aber seinerzeit die Serien-Nummer meines Bausatzes, 255k, als Werknummer beim Versicherungsantrag eingesetzt. Laut LBA muss aber als Werknummer die Gerätenummer eingetragen werden. Es wäre alles so einfach, wenn man das alles im Voraus wissen würde und die Formulare auch die Bezeichnung „Gerätenummer“ mit enthalten würden. Vor allem die, vom LBA selbst. Noch am gleichen Tag bekam ich von meinem Versicherungsmakler Gutzweiler per Email den neuen Versicherungsnachweis für das Bordbuch mit dem Hinweis, dass auch das LBA den Nachweis von ihm erhalten würde. Am 08.10. 2026 bestätigte mir das LBA den Eingang des Nachweises. Es scheint vorwärts zu gehen mit der Zulassung.
Tag: 13. Oktober 2026
2026-10-03 Hoheitszeichen vom beweglichen Seitenruder auf das feste Leitwerk geändert
Als ich mein Hoheitszeichen am Seitenruder anbrachte, wusste ich nichts von der Vorschrift, dass das Hoheitszeichen nicht an beweglichen Teilen angebracht werden dürfen. Das habe ich erst auf der AERO bei einem Gespräch mit LBA Leuten erfahren. Nachdem das Hoheitszeichen jetzt schon mal angebracht war, versuchte ich es mit einem Antrag auf Ausnahmegenehmigung. Das LBA hat mir aber mit Email vom 26.06.2026 mitgeteilt, dass sie meinem Antrag auf Ausnahmegenehmigung für die Anbringung des Hoheitszeichen auf dem Seitenruder nicht stattgeben. Daraufhin habe ich heute die aufgeklebten Hoheitszeichen vom Ruder entfernt und neue auf den Stabilisator geklebt. Die gemachten Fotos habe ich sofort ans LBA geschickt. Ich hoffe, sie sind jetzt mit dem Ergebnis zufrieden.

